Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) soll, durch intensive Beratung und Begleitung, Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie (§ 31 SGB VIII).
Die rechtlichen Grundlagen der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind die §§ 27 und 31 SGB VIII. Die Kosten der Hilfe werden in der Regel durch das Jugendamt getragen.
Die SPFH setzt im unmittelbaren Lebensbereich der Familie an und greift hier entstehende Probleme auf mit den folgenden Zielen:
- Ermöglichen des gesunden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen in ihrer Familie
- Unterstützung der Kinder und Eltern bei der erfolgreichen Bewältigung altersentsprechender Entwicklungsaufgaben der Kinder
- Unterstützung der Eltern bei der Erziehungsgestaltung
- Verantwortungsbereitschaft der Familienmitglieder zu erhalten und zu stärken
- Befähigung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensbewältigung sowie Förderung und Stabilisierung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
- Herstellen von tragfähigen Sozialbeziehungen, die der Familie die Integration ins Gemeinwesen ermöglichen
- Unterstützung bei der eigenständigen Existenzsicherung
- Herstellen von gesunden innerfamiliären Strukturen, die ein harmonisches Zusammenleben ermöglichen
- Unterstützung bei der Konfliktbewältigung, um Eskalationen im familiären System zu verhindern
- Vermeidung von Stigmatisierungen und Diskriminierung
- Erhalt bzw. Wiederherstellung und Förderung der positiven emotionalen Bindungen zwischen den Familienmitgliedern
- Aufarbeitung vorhandener Defizite durch selbstständige Inanspruchnahme sozialer Einrichtungen
Die Nähe zum Alltag der Familie ist ein wesentliches Merkmal der SPFH. Sie ist i. d. R. als längerfristige Hilfe angelegt und wird auch als intensiv aufsuchende Hilfe bezeichnet, was sich sowohl auf die Kontakthäufigkeit als auch die Dauer bezieht.
Beantragung der Maßnahme
Sozialpädagogische Familienhilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn Familien Unterstützung im Alltag oder pädagogische Begleitung in Problemsituationen benötigen. Die Beratung erfolgt über die Orientierungsberatung des Jugendamtes des Ostalbkreises.