Kind mit Problem

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) soll, durch intensive Betreuung und Begleitung, Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie (§ 31 SGB VIII).

Die rechtlichen Grundlagen der Sozialpädagogischen Familienhilfe ergeben sich insbesondere aus §§ 1 – 10 SGB VIII sowie §§ 27, 31, 36 und 36a SGB VIII.

Die SPFH setzt im unmittelbaren Lebensbereich der Familie an und greift hier entstehende Probleme auf mit den folgenden Zielen:

  • Ermöglichen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen in ihrer Familie
  • Verantwortungsbereitschaft der Familienmitglieder zu erhalten und zu stärken
  • Befähigung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensbewältigung sowie Förderung und Stabilisierung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
  • Herstellen von tragfähige Sozialbeziehungen, die der Familie die Integration ins Gemeinwesen ermöglichen
  • Unterstützung bei der Vermeidung von Belastungen aus einer unwirtschaftlichen Haushaltsführung
  • Unterstützung bei der Konfliktbewältigung, um Eskalationen im familiären System zu verhindern
  • Vermeidung von Stigmatisierungen und Diskriminierung
  • Erhalt bzw. Wiederherstellung und Förderung der positiven emotionalen Bindungen zwischen den Familienmitgliedern
  • Aufarbeitung vorhandener Defizite durch selbstständige Inanspruchnahme sozialer Einrichtungen

Die Nähe zum Alltag der Familie ist ein wesentliches Merkmal der SPFH. Sie ist i. d. R. als längerfristige Hilfe angelegt und wird auch als intensiv aufsuchende Hilfe bezeichnet, was sich sowohl auf die Kontakthäufigkeit als auch die Dauer bezieht.

Beantragung der Maßnahme

Wenn Ihre Familie Hilfe in Alltagsfragen benötigt oder Problemsituationen pädagogisch begleitet werden sollen, können Sie sozialpädagogische Familienhilfe beantragen. Kontaktieren Sie dazu bitte die Orientierungsberatung des zuständigen Jugendamtes des Ostalbkreises.

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