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Betreutes Jugendwohnen

Das Leistungsangebot des Betreuten Jugendwohnens (BJW) zielt auf die Verselbstständigung der jungen Menschen und die Übernahme von Verantwortung für ein selbstständiges Leben ab. Durch die Unterstützung im Alltag, durch pädagogische Begleitung und durch pädagogische Hilfe sollen sie gefördert und auf ein eigenverantwortliches Leben vorbereitet werden. Das Betreute Jugendwohnen basiert auf der Grundlage des SGB VIII, im akkumuliert betreuten Jugendwohnen nach § 34 SGB VIII (sonstige betreute Wohnform) und nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige).

Ziel der Arbeit im Betreuten Jugendwohnen ist es, die individuellen Ressourcen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu aktivieren, auszubauen und zu stabilisieren. Dies geschieht im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Gemeinsam mit unseren Klienten werden Lösungswege gesucht und im Rahmen der vorhandenen Handlungskompetenz schrittweise erobert. Dazu gehört insbesondere:

  • Selbstständige Bewältigung des Alltags, der Schule, der Ausbildung und Beschäftigung
  • Klärung der beruflichen Orientierung/Perspektive
  • Aufbau eines persönlichen Beziehungsnetzwerkes und eigener Kontakte im Sozialraum
  • Sicherung der gesellschaftlichen Teilhabe
  • Klärung der Beziehung und der Interaktion mit dem familialen und sozialen Netzwerk des jungen Menschen
  • Befähigung zum Leben in einer Gemeinschaft
  • Frühzeitiges Erkennen persönlicher Krisen und Aktivierung aufgebauter Netzwerke zur Krisenbewältigung

 

Mit Hilfebeginn werden Rahmenbedingungen abgesteckt und im Hinblick auf die weiteren Möglichkeiten der Lebensgestaltung erarbeitet und orientiert an der Lebenssituation und den individuellen Möglichkeiten, im Verlauf der Hilfe jeweils angepasst. Die Inhalte der Zusammenarbeit werden mit den Jugendlichen, deren Sorgeberechtigten, Vormündern und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des zuständigen Jugendamts entwickelt.

input Ostalb unterhält zwei betriebserlaubte Standorte für Betreutes Jugendwohnen:

BJW in Lauchheim:

  • Ein Wohnhaus mit zwei Stockwerken, in dem neun Jugendliche wohnen können
  • Die Zimmer werden in der Regel von zwei Jugendlichen bewohnt
  • Jedes Stockwerk verfügt über ein Badezimmer und eine Küche
  • Das Haus hat einen Garten, der auch für gemeinsame Aktivitäten genutzt wird
  • Supermarkt, Ärzte und der Bahnhof sind fußläufig erreichbar

BJW in Aalen:

  • Zwei Wohnungen im 5. und 7. OG eines Mehrfamilienhauses, in denen bis zu 8 Jugendliche wohnen können
  • Die Wohnungen bestehen jeweils aus drei Zimmern, im 7. OG gibt es zwei Doppelzimmer
  • Es gibt je ein Badezimmer und eine Küche, die gemeinsam genutzt werden
  • Die Innenstadt mit allen Einkaufs- und Verpflegungsmöglichkeiten sowie Zugang zum ÖPNV sind fußläufig erreichbar

Beantragung der Maßnahme

Üblicherweise plant und vereinbart das Jugendamt die Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform. Kontaktieren Sie dazu bitte das zuständige Jugendamt des Ostalbkreises. Andere Jugendämter können ebenfalls mit uns Kontakt aufnehmen.

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