Betreutes Jugendwohnen

Unser Leistungsangebot des Betreuten Jugendwohnens (BJW) ist ein Angebot für junge Menschen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren, die einen Unterstützungsbedarf haben. Durch die Betreuung im Alltag und gezielte pädagogische Begleitung sollen sie gefördert und auf ein eigenverantwortliches und selbstständiges Leben vorbereitet werden.

Das Betreute Jugendwohnen ist ein Angebot der Hilfen zur Erziehung, im akkumuliert betreuten Jugendwohnen nach § 34 SGB VIII (sonstige betreute Wohnform) und nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige).

Ziel der Arbeit im Betreuten Jugendwohnen ist es, die individuellen Ressourcen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu aktivieren, auszubauen und zu stabilisieren. Dies geschieht im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Die Jugendlichen sollen bei der Bewältigung alltäglicher Herausforderungen unterstützt werden und Handlungskompetenzen und Strategien entwickeln, die ihnen ein selbstständiges Leben ermöglichen.

Dazu gehört insbesondere:

  • Selbstständige Bewältigung des Alltags, der Schule, der Ausbildung und Beschäftigung
  • Klärung der beruflichen Orientierung/Perspektive
  • Aufbau eines persönlichen Beziehungsnetzwerkes und eigener Kontakte im Sozialraum
  • Klärung der Beziehung und der Interaktion mit dem familiären und sozialen Netzwerk des jungen Menschen
  • Befähigung zum Leben in einer Gemeinschaft und Sicherung der gesellschaftlichen Teilhabe
  • Frühzeitiges Erkennen persönlicher Krisen und Aktivierung aufgebauter Netzwerke zur Krisenbewältigung

Mit Hilfebeginn werden Ziele vereinbart, die im weiteren Hilfeverlauf überprüft und je nach Bedarf angepasst werden. Die Inhalte der Zusammenarbeit werden mit den Jugendlichen und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des zuständigen Jugendamts entwickelt.

In unserer Arbeit im betreuten Jugendwohnen haben wir uns zwei inhaltliche Schwerpunkte gesetzt:

  1. Ein Schwerpunkt liegt in der Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit seelischen und/oder geistigen Beeinträchtigungen im Alter von 16 bis 27 Jahren, die Unterstützung in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung sowie in der Teilhabe benötigen.
  2. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Begleitung unbegleiteter minderjähriger Ausländer, die ohne personensorgeberechtigte Bezugspersonen eingereist sind und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung, Orientierung und sozialen Integration benötigen.

input Ostalb unterhält drei betriebserlaubte Standorte für Betreutes Jugendwohnen:

BJW in Lauchheim:

  • Ein Wohnhaus mit zwei Stockwerken, in dem neun Jugendliche wohnen können
  • Die Zimmer werden in der Regel von zwei Jugendlichen bewohnt
  • Jedes Stockwerk verfügt über ein Badezimmer und eine Küche
  • Das Haus hat einen Garten, der auch für gemeinsame Aktivitäten genutzt wird
  • Supermarkt, Ärzte und der Bahnhof sind fußläufig erreichbar

BJW in Aalen:

  • Eine Wohnung im 5. OG eines Mehrfamilienhauses, in der drei Jugendliche wohnen können
  • Die Wohnung besteht aus drei Zimmern
  • Es gibt ein Badezimmer und eine Küche, die gemeinsam genutzt werden
  • Die Innenstadt mit allen Einkaufs- und Verpflegungsmöglichkeiten sowie Zugang zum ÖPNV sind fußläufig erreichbar

BJW in Westhausen:

  • Eine Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses, in der drei Jugendliche wohnen können
  • Die Wohnung besteht aus drei Zimmern
  • Es gibt ein Badezimmer und eine Küche, die gemeinsam genutzt werden
  • Supermarkt, Ärzte und der Bahnhof sind fußläufig erreichbar

Beantragung der Maßnahme

Die Unterbringung in einer unserer Wohngemeinschaften (BJW) wird durch das Jugendamt geplant und mit uns vereinbart. Im Bereich der Jugendlichen mit seelischer und/oder geistiger Behinderung ist in bestimmten Fällen die Eingliederungshilfe zuständig. Häufig ist das Landratsamt des Ostalbkreises zuständig; auch Jugend- und Sozialämter anderer Landkreise können Kontakt zu uns aufnehmen.